| Der Gemeinderat
von Schönhausen (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 26.10.1998 die Satzung
des "Bismarck-Museums-Schönhausen" der Gemeinde Schönhausen
(Elbe) beschlossen.
§ 1 Name und Sitz
Das Museum führt folgenden Namen:
"Bismarck-Museum-Schönhausen" mit Sitz in Schönhausen (Elbe),
Bismarckstr. 2
§ 2 Gemeinnützigkeit
Das Museum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
§ 3 Träger und Rechtsform
Träger des "Bismarck-Museums-Schönhausen" ist die Gemeinde
Schönhausen. Der Träger führt das Museum als Regiebetrieb und stellt im
Rahmen des Haushaltsplanes finanzielle und materielle Mittel für die
personellen und sachlichen Ausgaben zur Verfügung. Dabei erhält die
Gemeinde eine vertraglich vereinbarte finanzielle Unterstützung des
Landes Sachsen-Anhalt sowie personelle Unterstützung des Landkreises
Stendal.
§ 4 Aufgaben
das Museum ist eine nicht gewinnorientierte ständige wissenschaftliche
Einrichtung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und materielle wie
geistige Zeugnisse über das Werden, Wirken und Nachwirken des
preußischen Ministerpräsidenten und ersten Reichskanzlers des Deutschen
reiches, Otto von Bismarck, bewahrt, erforscht, bekanntmacht und ausstellt
zum Zwecke des Studiums, der Erziehung und Bildung sowie der Erbauung. Dem
Museum zugeordnet ist die Touristeninformation der Gemeinde.
Im einzelnen erfüllt das Museum folgende Aufgaben:
- Sammeln bedeutsamer
kulturhistorischer Objekte
- sachgemäße Erhaltung
und Bewahrung des Museumsbestandes
- Inventarisierung und
wissenschaftliche Katalogisierung der Museumsobjekte
- Forschung im Bereich der
Bestandsarbeit, für die Vorbereitung von museumseigenen
Sonderausstellungen und Publikationen sowie zur Geschichte der Region
- Durchführung von
Sonderausstellungen zu historischen und kulturhistorischen Themen
- wissenschaftliche
Unterstützung gemeinnütziger und privater Einrichtungen und
Vereinigungen in musealen Belangen
- Zusammenarbeit mit
gemeinnützigen und privaten Einrichtungen zum Zwecke der Entwicklung
des Museums
- Vorbereitung von
Fachtagungen und Konferenzen
- museumspädagogische
Arbeit
- Koordinierung der
kulturellen und touristischen Aktivitäten der Gemeinde
§ 5 Förderverein des
Museums
1. Es wird ein gemeinnütziger Förderverein des Museums gebildet.
2. Name und Satzung des Fördervereins werden gesondert beschlossen und
veröffentlicht.
3. Der Förderverein sichert dem Museum eine breite Unterstützung in der
Öffentlichkeit zu.
4. Der Vorstand des Fördervereins berät und unterstützt die
Museumsleitung bei der Realisierung
der Aufgaben des Museums §
6 Leitung des Museums
Der hauptamtliche
Leiter, der für das Museum verantwortlich ist, muß über fachspezifische
Kenntnisse verfügen. Er leitet das "Bismarck-Museum-Schönhausen"
in wissenschaftlicher, organisatorischer und verwaltungsgemäßer
Hinsicht.
Er ist dem Bürgermeister der Gemeinde direkt unterstellt und hat bei
seiner Arbeit bestehende Festlegungen des Gemeinderates ( z.B.
Vergabeordnung ) zu beachten. Er ist unmittelbarer Vorgesetzter der
ständigen und zeitweisen Mitarbeiter des Museums. Der Museumsleiter übt
das Hausrecht in den Räumen des Museums und der angeschlossenen Gebäude
aus. § 7
Mitarbeiter
Der Träger sichert im Rahmen des Stellenplanes für das Museum einen
Personalbestand, der sowohl quantitativ als auch qualitativ in der Lage
ist, die vielfältigen Aufgaben der Museumsarbeit zu erfüllen. Das setzt
eine entsprechende technische oder berufliche Ausbildung sowie ethische
Grundhaltung der Mitarbeiter voraus, die durch eigene Fortbildung laufend
zu vervollkommnen ist. Die Dienstaufgaben des Personals richten sich nach
den Arbeitsplatzbeschreibungen und den geltenden Dienstanweisungen des
Gemeinderates sowie nach der Geschäftsverteilung und den Weisungen des
Museumsleiters. § 8
Gebühren
Die Höhe der Eintrittsgelder wird durch die Gebührenordnung festgelegt. §
9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Schönhausen,
den 27.10.1998 Gemeinderat der
Gemeinde Schönhausen (Elbe) gez.
N. Tanne, Bürgermeister
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