Satzung für das Bismarck - Museum Schönhausen

Der Gemeinderat von Schönhausen (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 26.10.1998 die Satzung des "Bismarck-Museums-Schönhausen" der Gemeinde Schönhausen (Elbe) beschlossen.

§ 1 Name und Sitz
Das Museum führt folgenden Namen:
"Bismarck-Museum-Schönhausen" mit Sitz in Schönhausen (Elbe), Bismarckstr. 2

§ 2 Gemeinnützigkeit
Das Museum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

§ 3 Träger und Rechtsform
Träger des "Bismarck-Museums-Schönhausen" ist die Gemeinde Schönhausen. Der Träger führt das Museum als Regiebetrieb und stellt im Rahmen des Haushaltsplanes finanzielle und materielle Mittel für die personellen und sachlichen Ausgaben zur Verfügung. Dabei erhält die Gemeinde eine vertraglich vereinbarte finanzielle Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt sowie personelle Unterstützung des Landkreises Stendal.

§ 4 Aufgaben
das Museum ist eine nicht gewinnorientierte ständige wissenschaftliche Einrichtung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und materielle wie geistige Zeugnisse über das Werden, Wirken und Nachwirken des preußischen Ministerpräsidenten und ersten Reichskanzlers des Deutschen reiches, Otto von Bismarck, bewahrt, erforscht, bekanntmacht und ausstellt zum Zwecke des Studiums, der Erziehung und Bildung sowie der Erbauung. Dem Museum zugeordnet ist die Touristeninformation der Gemeinde.
Im einzelnen erfüllt das Museum folgende Aufgaben:

  • Sammeln bedeutsamer kulturhistorischer Objekte
  • sachgemäße Erhaltung und Bewahrung des Museumsbestandes
  • Inventarisierung und wissenschaftliche Katalogisierung der Museumsobjekte
  • Forschung im Bereich der Bestandsarbeit, für die Vorbereitung von museumseigenen Sonderausstellungen und Publikationen sowie zur Geschichte der Region
  • Durchführung von Sonderausstellungen zu historischen und kulturhistorischen Themen
  • wissenschaftliche Unterstützung gemeinnütziger und privater Einrichtungen und Vereinigungen in musealen Belangen
  • Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und privaten Einrichtungen zum Zwecke der Entwicklung des Museums
  • Vorbereitung von Fachtagungen und Konferenzen
  • museumspädagogische Arbeit
  • Koordinierung der kulturellen und touristischen Aktivitäten der Gemeinde

§ 5 Förderverein des Museums
1. Es wird ein gemeinnütziger Förderverein des Museums gebildet.
2. Name und Satzung des Fördervereins werden gesondert beschlossen und veröffentlicht.
3. Der Förderverein sichert dem Museum eine breite Unterstützung in der Öffentlichkeit zu.
4. Der Vorstand des Fördervereins berät und unterstützt die Museumsleitung bei der Realisierung
    der Aufgaben des Museums

§ 6 Leitung des Museums
Der hauptamtliche Leiter, der für das Museum verantwortlich ist, muß über fachspezifische Kenntnisse verfügen. Er leitet das "Bismarck-Museum-Schönhausen" in wissenschaftlicher, organisatorischer und verwaltungsgemäßer Hinsicht.
Er ist dem Bürgermeister der Gemeinde direkt unterstellt und hat bei seiner Arbeit bestehende Festlegungen des Gemeinderates ( z.B. Vergabeordnung ) zu beachten. Er ist unmittelbarer Vorgesetzter der ständigen und zeitweisen Mitarbeiter des Museums. Der Museumsleiter übt das Hausrecht in den Räumen des Museums und der angeschlossenen Gebäude aus.

§ 7 Mitarbeiter
Der Träger sichert im Rahmen des Stellenplanes für das Museum einen Personalbestand, der sowohl quantitativ als auch qualitativ in der Lage ist, die vielfältigen Aufgaben der Museumsarbeit zu erfüllen. Das setzt eine entsprechende technische oder berufliche Ausbildung sowie ethische Grundhaltung der Mitarbeiter voraus, die durch eigene Fortbildung laufend zu vervollkommnen ist. Die Dienstaufgaben des Personals richten sich nach den Arbeitsplatzbeschreibungen und den geltenden Dienstanweisungen des Gemeinderates sowie nach der Geschäftsverteilung und den Weisungen des Museumsleiters.

§ 8 Gebühren
Die Höhe der Eintrittsgelder wird durch die Gebührenordnung festgelegt.

§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Schönhausen, den 27.10.1998        Gemeinderat der Gemeinde Schönhausen (Elbe)

gez. N. Tanne, Bürgermeister 

 

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