| Der Gemeinderat
von Schönhausen (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 26.10.1998 die Satzung
des "Bismarck-Museums-Schönhausen" der Gemeinde Schönhausen (Elbe)
beschlossen.
§ 1 Name und Sitz
Das Museum führt folgenden Namen:
"Bismarck-Museum-Schönhausen" mit Sitz in Schönhausen (Elbe),
Bismarckstr. 2
§ 2 Gemeinnützigkeit
Das Museum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
§ 3 Träger und Rechtsform
Träger des "Bismarck-Museums-Schönhausen" ist die Gemeinde Schönhausen.
Der Träger führt das Museum als Regiebetrieb und stellt im Rahmen des
Haushaltsplanes finanzielle und materielle Mittel für die personellen
und sachlichen Ausgaben zur Verfügung. Dabei erhält die Gemeinde eine
vertraglich vereinbarte finanzielle Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt
sowie personelle Unterstützung des Landkreises Stendal.
§ 4 Aufgaben
das Museum ist eine nicht gewinnorientierte ständige wissenschaftliche
Einrichtung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und materielle wie
geistige Zeugnisse über das Werden, Wirken und Nachwirken des preußischen
Ministerpräsidenten und ersten Reichskanzlers des Deutschen reiches, Otto
von Bismarck, bewahrt, erforscht, bekanntmacht und ausstellt zum Zwecke
des Studiums, der Erziehung und Bildung sowie der Erbauung. Dem Museum
zugeordnet ist die Touristeninformation der Gemeinde.
Im einzelnen erfüllt das Museum folgende Aufgaben:
- Sammeln bedeutsamer kulturhistorischer
Objekte
- sachgemäße Erhaltung und
Bewahrung des Museumsbestandes
- Inventarisierung und wissenschaftliche
Katalogisierung der Museumsobjekte
- Forschung im Bereich der
Bestandsarbeit, für die Vorbereitung von museumseigenen Sonderausstellungen
und Publikationen sowie zur Geschichte der Region
- Durchführung von Sonderausstellungen
zu historischen und kulturhistorischen Themen
- wissenschaftliche Unterstützung
gemeinnütziger und privater Einrichtungen und Vereinigungen in musealen
Belangen
- Zusammenarbeit mit gemeinnützigen
und privaten Einrichtungen zum Zwecke der Entwicklung des Museums
- Vorbereitung von Fachtagungen
und Konferenzen
- museumspädagogische Arbeit
- Koordinierung der kulturellen
und touristischen Aktivitäten der Gemeinde
§ 5 Förderverein des Museums
1. Es wird ein gemeinnütziger Förderverein des Museums gebildet.
2. Name und Satzung des Fördervereins werden gesondert beschlossen und
veröffentlicht.
3. Der Förderverein sichert dem Museum eine breite Unterstützung in der
Öffentlichkeit zu.
4. Der Vorstand des Fördervereins berät und unterstützt die Museumsleitung
bei der Realisierung
der Aufgaben des Museums
§ 6 Leitung des Museums
Der hauptamtliche
Leiter, der für das Museum verantwortlich ist, muß über fachspezifische
Kenntnisse verfügen. Er leitet das "Bismarck-Museum-Schönhausen"
in wissenschaftlicher, organisatorischer und verwaltungsgemäßer Hinsicht.
Er ist dem Bürgermeister der Gemeinde direkt unterstellt und hat bei seiner
Arbeit bestehende Festlegungen des Gemeinderates ( z.B. Vergabeordnung
) zu beachten. Er ist unmittelbarer Vorgesetzter der ständigen und zeitweisen
Mitarbeiter des Museums. Der Museumsleiter übt das Hausrecht in den Räumen
des Museums und der angeschlossenen Gebäude aus.
§ 7 Mitarbeiter
Der Träger sichert im Rahmen des Stellenplanes für das Museum einen Personalbestand,
der sowohl quantitativ als auch qualitativ in der Lage ist, die vielfältigen
Aufgaben der Museumsarbeit zu erfüllen. Das setzt eine entsprechende technische
oder berufliche Ausbildung sowie ethische Grundhaltung der Mitarbeiter
voraus, die durch eigene Fortbildung laufend zu vervollkommnen ist. Die
Dienstaufgaben des Personals richten sich nach den Arbeitsplatzbeschreibungen
und den geltenden Dienstanweisungen des Gemeinderates sowie nach der Geschäftsverteilung
und den Weisungen des Museumsleiters.
§ 8 Gebühren
Die Höhe der Eintrittsgelder wird durch die Gebührenordnung festgelegt.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Schönhausen, den 27.10.1998
Gemeinderat der Gemeinde Schönhausen (Elbe)
gez. N. Tanne, Bürgermeister
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